Gestern hat die EU Kommission in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Verordnung zu „Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs)“ mit einem Jahr Verzögerung, also zum 01.01.2018, in Kraft treten soll. Dieser Schritt war bereits absehbar, nachdem das EU-Parlament die technischen Implementierungsvorgaben (RTS) abgelehnt und zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen hatte. Ohne Konkretisierung dieser Vorgaben zur Erstellung der Produktinformationen (KID) waren Vorbereitung und Umsetzung in den Projekten bisher von großer Unsicherheit begleitet. Nun kann die Zeit genutzt werden für eine dringend notwendige Konsolidierung der Anforderungen an Berechnungen von Kosten (auch im Hinblick auf MIFID II-Vorgaben), Auswirkung auf Performance, Berücksichtigung abweichender Haltedauern bei Versicherungskunden sowie eine ausreichende Formatbeschreibung zur Übermittlung der Daten. Hier der Pressetext zum download: ip-16-3632_en
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