Die Bafin hat am 05.01.2011 eine Konsultation zur geplanten InvVerOV veröffentlicht und hat zum Entwurf um Stellungnahmen bis 10.02.2011 gebeten. Insbesondere der Teil, der die Europäischen CESR Vorgaben zur Best Execution Policy konkretisiert, birgt große Unsicherheiten in der Umsetzung. Hier muss damit gerechnet werden, dass unter Berücksichtigung der Anlageziele, Risiken einzelner Instrumente im jeweiligen Fonds und deren Auswirkung auf Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit, Kurs, Kosten etc. die zu erstellende Policy nicht mehr für Fondsgruppen erstellt werden kann, sondern an die jeweiligen Portfolios angepasst werden muss.
Als eine fundierte Beschreibung der umsetzungsrelevanten, neuen organisatorischen Anforderungen erscheint mir der Beitrag im Briefing der Kanzlei Norton Rose LLP, erschienen unter http://www.nortonrose.com/files/countdown-to-ucits-iv-organisationsvorgaben-pdf-722-kb-33546.pdf
Zitat aus der Veröffentlichung zum Thema Best Execution: „Gefordert wird, Prozesse zu implementieren (und diese sowie deren Befolgung zu dokumentieren), die die kundengünstigste Ausführung in Bezug auf den einzelnen Fonds gewährleisten.“
(Quelle: www.bafin.de, 06.01.2011): „Die Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2010/43/EU und enthält Bestimmungen zu Organisations-, Interessenkonflikt- und Verhaltensregeln, die Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften bei der kollektiven Portfolioverwaltung zu beachten haben. Diese Regelungen sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten der kollektiven Portfolioverwaltung weitestgehend an die Organisations-, Interessenkonflikt- und Verhaltensregelungen der Richtlinie 2004/39/EG und der Richtlinie 2006/73/EG angelehnt, die Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen zu beachten haben. Durch eine solche Anpassung sollen zwischen den verschiedenen Finanzdienstleistungsbranchen (kollektive Portfolioverwaltung und Wertpapier(neben)dienstleistungen) gleiche Standards erreicht werden.“
Hier der Verordnungsentwurf sowie die Begründung auf der BaFin Seite: http://www.bafin.de/nn_724058/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Unternehmen/Konsultationen/2011/kon__0211__InvVerOV__wa.html
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