WestLB versteht sich als Service Anbieter für Grenzprüfung

(von Dirk Hanenberg, WestLB): In zahlreichen Gremien und Arbeitskreisen wird derzeit intensiv über die Auslegung des § 27 Abs. 5 diskutiert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis erarbeitet. Solche Konsensfindungen sind umso schwerer je heterogener das Geschäftsfeld der einzelnen Depotbanken sowohl operativ als auch strategisch von den Vertretern gesehen wird. Insbesondere die Institute, die infrastrukturell momentan Defizite haben, um eine unabhängige Prüfung der Anlagegrenzen gewährleisten zu können, sehen sich in einer solchen Gemeinschaft gestärkt und setzen ihre Anforderungen in den Positionspapieren durch.

So verständlich der Wunsch nach Abwehr oder Abschwächung nachteiliger Konsequenzen auch sein mag, der regulatorische Rahmen ist fixiert und dieser wird, zumindest im Hause der WestLB, auch analog umgesetzt. Sowohl der Anspruch unserer Depotbankfunktion als auch unserer Prüfer an die Kontrolle der Anlagegrenzen geht weit über das hinaus, was derzeit im Arbeitskreis abgestimmt wird. Um im Dialog mit unseren KAGen Prüfergebnisse beurteilen und abstimmen zu können, reicht allein der Zugriff auf deren Systeme, auch wenn diese zertifiziert sind, nicht aus.
Für die qualifizierte Überwachung aller relevanten gesetzlichen und vertraglichen Regeln ist ein tiefes Verständnis der Auslegung von Restriktionen, die transparente Umsetzung und Administration in einem adäquaten System sowie die Bereitstellung notwendiger Stammdaten zwingende Voraussetzung. Wir bei der WestLB sehen uns hier als serviceorientierten Anbieter sowohl für unsere KAGen als auch für Depotbanken, die unser Know-How und unsere mandantenfähige Infrastruktur als „white-label-service“ nutzen möchten.


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