Die Aufsichtsbehörde BaFin hat am 03.05.2011 einen Entwurf zur Regelung von Schäden in Fonds veröffentlicht, die sich aus fehlerhaften Anteilspreisberechnungen oder Verstößen gegen gesetzliche bzw. vertragliche Anlagegrenzen ergeben können. Es sind hier zwar Grenzen zur Wesentlichkeit der Differenzen definiert, dennoch sind im Falle von Verletzungen von Grenzen oder Abweichungen im Anteilspreis Simulationen und Berechnungen durchzuführen, um tatsächlichen und hypothetischen Anteilwert ermitteln zu können. Zur Umsetzung der Vorgaben ist also zumindest bei der preisermittelnden Stelle mit organisatorischem Mehraufwand zu rechnen. Die Gestaltung von Prüfprozessen sowie Umfang, Zeitpunkt und Dokumentation der Kontrollen haben diesen neuen Anforderungen Rechnung zu tragen. Ohne ausreichende Transparenz von Bewertungslogik und Prüfroutinen, die in oft komplexen IT-Strukturen hinterlegt und in vielen Jahren gewachsen sind, schlummern finanzielle Risiken für KAGen und Depotbanken, die aus den nun konkretisierten Entschädigungen für das Sondervermögen resultieren.„Die Verordnung beinhaltet zum einen den Entwurf der Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung (AntAnlVerlV) sowie Änderungen in der Investment-Prüfungsberichtsverordnung sowie der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung. Die Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung dient der Konkretisierung des Entschädigungsverfahrens, das die Kapitalanlagegesellschaft im Falle einer fehlerhaften Berechnung von Anteilwerten sowie im Falle einer Verletzung von Anlagegrenzen vorzusehen hat. Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung wird durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz in § 28 Absatz 3 des Investmentgesetzes eingefügt.
Die Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung sieht sowohl bei einer festgestellten fehlerhaften Berechnung des Anteilwertes als auch bei einer festgestellten Verletzung von Anlagegrenzen Informationspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Anlegern vor. Zu den weiteren Maßnahmen, die in diesen Fällen von der Kapitalanlagegesellschaft zu treffen sind, gehören die Aufstellung und Einreichung eines Entschädigungsplans durch die Kapitalanlagegesellschaft bei der Bundesanstalt und die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens durch Leistung einer Ausgleichszahlung in das Sondervermögen oder an ausgeschiedene Anleger. Durch diese Maßnahmen soll eine einheitliche Entschädigung der Anleger im Falle einer fehlerhaften Anteilwertberechnung sowie bei einer Anlagegrenzverletzung sichergestellt werden.
Des Weiteren sollen durch die Verordnung Änderungen in die Investment-Prüfungsberichtsverordnung und die Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung eingefügt werden, die durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz sowie das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz erforderlich geworden sind.“ (Quelle: www.bafin.de; am 04.05.2011)
Der Diskussionsentwurf: Diskussionsentwurf zur AntAnlVerlV
Die Begründung der BaFin: Begründung zur Konsultation AntAnlVerlV
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