Kategorie: Fondskontrolle
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BaFin: Risikomessung nach einfachem Ansatz durch die Depotbank
Die Bundesanstalt hat in einem Schreiben vom 02.11.2011 an die Verbände mitteilen lassen, dass Depotbanken die Risikomessung nach dem sogenannten „einfachen Ansatz“ für Fonds zu überprüfen hat. Für die Überprüfung nach dem einfachen Ansatz könne die Depotbank die Deltas, die ihr von der Kapitalanlagegesellschaft nach § 17 Abs. 2 DerivateV mitgeteilt wurden und die sie…
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Feedback zur AntAnlVerlV
Seit kurzem sind die Stellungnahmen (ZKA, BVI, Verband der Auslandsbanken) zur AntAnlVerlV (Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung) auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht. „Die Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung dient der Konkretisierung des Entschädigungsverfahrens, das die Kapitalanlagegesellschaft im Falle einer fehlerhaften Berechnung von Anteilwerten sowie im Falle einer Verletzung von Anlagegrenzen vorzusehen hat. Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung wird durch…
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Regulierung 2011: Erfahrung aus Projekten
Gespart werden muss heutzutage überall. Keine Zeitungsseite kommt mehr ohne „Sparzwang“, Ausgabendisziplin“, „Haushaltskonsolidierung“ oder „Defizitrückführung“ aus. Mit Superlativen wird hingegen so großzügig wie selten umgegangen, insbesondere dann, wenn in der Fondsbranche über die Veränderungen regulatorischer Rahmenbedingungen gesprochen wird. Hier beschreibt Überregulierung“, „Superregulation“ oder gar „Hyperregulation“ den Umstand, dass Gesetzgeber auf Europäischer und nationaler Ebene seit Ende…
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AntAnlVerlV: Regelung zu Schadensfällen in Fonds
Die Aufsichtsbehörde BaFin hat am 03.05.2011 einen Entwurf zur Regelung von Schäden in Fonds veröffentlicht, die sich aus fehlerhaften Anteilspreisberechnungen oder Verstößen gegen gesetzliche bzw. vertragliche Anlagegrenzen ergeben können. Es sind hier zwar Grenzen zur Wesentlichkeit der Differenzen definiert, dennoch sind im Falle von Verletzungen von Grenzen oder Abweichungen im Anteilspreis Simulationen und Berechnungen durchzuführen,…
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Depotbankrundschreiben wirft Fragen auf
Liest man Fachartikel, Präsentationen und „Gap-Analysen“ zum Thema Depotbankrundschreiben, kann man den Eindruck gewinnen, die BaFin hätte das Investmentgesetz kurzerhand geändert. Selbst das eigentlich nah an Fakten berichtende Handelsblatt spricht von „massiver“ Erhöhung der Anforderungen an Banken und von „Verschärfung“ der Anlagegrenzprüfung.
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Pacta sunt servanda: Der Fondsvertrag!
(Von Armin Jacobi, Averroes Concept Lounge GmbH): Jeder Fonds besitzt einen Vertrag als Grundlage allen Wirkens des Auftragnehmers (KAG, Depotbank und ggf. Advisor). Dies ist eine Treuhandaufgabenbeschreibung im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen (EU; D). An der Vertragsgestaltung sind viele Mitwirkende etwa Principal, Geschäftsführung, Kundenbetreuer, Portfoliomanager, Rechtsabteilungen, Compliance, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsämter und weitere, je nach Konstellation, beteiligt.
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Totgesagte leben länger: Fondsstandort Deutschland
Noch kein Jahr ist es her, da wurde das Bild der Zukunft für den Fondsstandort Deutschland auch deshalb düster gezeichnet, weil einschlägige regulatorische Auflagen eine effiziente, flexible und innovative Fondsproduktion verhinderten. Kaum einer hatte Zweifel daran ausgesprochen, dass der Luxus der „Vier Augen“ bei Verwahrung und Verwaltung von Sondervermögen nicht mehr lange zu halten ist.…
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Abstimmung zwischen KAG und Depotbank bei der Prüfung der Anlagegrenzen
In den vergangenen, turbulenten Wochen wurde bezüglich der viel gescholtenen „Deutschen“ Rolle der Depotbank eines klar: Bei der Beurteilung und Bewertung komplexer Produkte in Sondervermögen schadet ein zweites Paar Augen nicht.
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WestLB versteht sich als Service Anbieter für Grenzprüfung
(von Dirk Hanenberg, WestLB): In zahlreichen Gremien und Arbeitskreisen wird derzeit intensiv über die Auslegung des § 27 Abs. 5 diskutiert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis erarbeitet. Solche Konsensfindungen sind umso schwerer je heterogener das Geschäftsfeld der einzelnen Depotbanken sowohl operativ als auch strategisch von den Vertretern gesehen wird. Insbesondere die Institute, die…
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Spezialfonds als ausgelagertes Risikocontrolling: Segen und Fluch
Mit der Reform des Investmentrechtes schwappen immer mehr Anlagen über „Sonstige Sondervermögen“ in die Fertigungsstraßen der Administratoren. Unverbriefte Darlehensforderungen, Beteiligungen, Hedgefonds und Immobilien führen einerseits zu mehr Volumen und damit Erträgen. Auf der anderen Seite müssen Infrastruktur und Qualifikation ständig ausgebaut werden, damit die „Bänder“ mit gleicher Geschwindigkeit weiter drehen.