Die Luxemburger Aufsicht CSSF hat Standards formuliert, die UCITS-Verwahrstellen bei der Definition ihrer Kontrollverfahren zu beachten haben. Damit wird einer Umsetzung geplanter Änderungen der UCITS Richtlinie in nationales Recht vorgegriffen. Das letzte Woche veröffentlichte Circular umfasst knapp 60 Seiten und ist momentan nur in Französischer Sprache verfügbar. Sowohl der Umfang des Schreibens als auch die Frist zur Implementierung von notwendigen Anpassungen durch die Verwahrstellen der in Luxemburg domizilierten UCITS – es wird der 31.12.2015 genannt – deuten darauf hin, dass auf Aufsichtsbehörden immer mehr gesetzgebende Elemente abgewälzt werden (müssen). Die Intention der Gesetzgeber in Bezug auf Anleger- und damit UCITS-Produktschutz, ist offensichtlich nur unzureichend und nicht widerspruchsfrei im Wortlaut der Verordnungen und Gesetze wiedergespiegelt. Folgende Themenbereiche werden im CSSF-Verwahrstellen-Rundschreiben für UCITS behandelt:
- Implementierung interner Prozesse, die die Ausübung der Verwahrstellenfunktion für einen UCITS ermöglichen. Dabei müssen insbesondere die geplanten Geschäftsarten und Investmentinstrumente des UCITS Berücksichtigung finden.
- Analyse und Beschreibung von UCITS-Typen in Bezug auf deren Investmentstrategie, für die im Rahmen der vorhandenen Prozesse und Infrastruktur die Funktion als Verwahrstelle ausgeübt werden kann.
- Vorgehen zur Auswahl und Überwachung von Unterverwahrern, insbesondere zur Sicherstellung, dass für unterverwahrte Assets ein Schutz vor Abhandenkommen gewährleistet ist, der dem bei eigenverwahrten Vermögensgegenständen gleichkommt.
- Abgrenzung zwischen Settlement-Systemen und Delegation der Verwahrung
Das CSSF-Verwahrstellen-Circular finden Sie hier:
http://www.cssf.lu/en/documentation/regulations/circulars/info/article/4488/
Sobald eine übersetzte Version verfügbar ist, werden wir diese hier bereitstellen.
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