Seit kurzem sind die Stellungnahmen (ZKA, BVI, Verband der Auslandsbanken) zur AntAnlVerlV (Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung) auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.
„Die Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung dient der Konkretisierung des Entschädigungsverfahrens, das die Kapitalanlagegesellschaft im Falle einer fehlerhaften Berechnung von Anteilwerten sowie im Falle einer Verletzung von Anlagegrenzen vorzusehen hat. Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung wird durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz in § 28 Absatz 3 des Investmentgesetzes eingefügt“ (Quelle: www.bafin.com).
Übereinstimmend wird kritisiert, dass die bisher definierten Wesentlichkeitsschwellen, insbesondere im Vergleich zu anderen Vorgaben, zu eng gefasst sind und der Anwendungsbereich zu wenig das Verhältnis von Spezialfondsanlegern und KAG in Abgrenzung zu den Publikumsfonds berücksichtigt. Darüber hinaus sind sowohl die geplanten Umsetzungstermine als auch Regelungen zur Schadensberechnung auf Ebene der (Publikums-)Fondsanleger kaum praktikabel.
Die Stellungnahmen finden Sie hier:
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