Darlehensvergabe durch Fonds und andere Änderungen im KAGB – Übersicht in Deutsch und Englisch

Hier finden Sie einen informativen, zweisprachigen Überblick der Kanzlei Pöllath&Partners: „In Fortsetzung der neuen Verwaltungspraxis der BaFin vom Mai 2015, hat nun auch der Gesetzgeber klargestellt, dass Darlehensvergabe als Bestandteil der kollektiven Vermögensverwaltung anzusehen ist, und deren Zulässigkeit nun abschließend im KAGB geregelt (§ 20 Abs. 9 KAGB n.F.). Soweit das KAGB vorgeht, ist also die Frage nach der Erlaubnispflicht gemäß dem KWG nicht länger relevant. Allerdings profitieren nicht alle Fondstypen von dieser neuen Erlaubnisfreiheit. Im Einzelnen gilt folgendes…160222-ci-new-legal-regime-lending-funds


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