Gestern hat die ESMA Ergänzungen zur Umsetzung der UCITS Richtlinie im Dokument „Questions and Answers / Application of the UCITS Directive“ veröffentlicht. Die neuen Fragen beziehen sich auf die Abgrenzung von Berichtsperioden über den 18.03.2016 hinweg und auf den Termin zur Anpassung von OGAW-Verwahrstellenverträgen an die Haftung für verwahrte Vermögensgegenstände nach UCITS V. Danach sind bestehende Haftungsregelungen in Verwahrstellenverträgen, die nicht den Vorgaben der neuen Richtlinie entsprechen, ab dem 18.03.2016 unwirksam.
hier das Q&A zum download: 2016-181_qa_ucits_directive
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