Letzte Woche wurde der Regierungsentwurf des KAGB (OGAW V – Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Im Vergleich zum Referentenentwurf fällt insbesondere die Streichung der 50% Grenze für unverbriefte Darlehensforderungen in offenen Spezial AIF auf. Während im letzten Entwurf noch mit den Gefahren für die Finanzmarktstabilität, die durch „run“ und „fire sale“ in Verbindung mit illiquiden Assets, wie es diese Darlehensforderungen zweifelsfrei sind, für eine Begrenzung argumentiert wurde, ist diese Grenze nach § 284 Absatz 2 Nummer 5 nun weggefallen. Weshalb diesen Argumenten, die im Referentenentwurf ins Feld geführt wurden ( „Diese Beschränkungen erfolgen auch im Lichte der derzeitigen internationalen Diskussionen und Erkenntnisse zu Finanzmarktrisiken im Zusammenhang mit offenen Fonds, die in illiquide Vermögensgegenstände wie Kredite investieren“) beim Übergang zum Regierungsentwurf keine Bedeutung mehr beigemessen wurde, eschließt sich zumindest nicht unmittelbar. Inwieweit jedoch die internen Lquiditätsmessungs- und –steuerinstrumente sowie die Fondsstatuten dem Fondsmanager ein Engagement von mehr als der Hälfte des Fondsvermögens in unverbriefte Darlehensforderungen erlauben, steht nochmals auf einem anderen Blatt.
hier der Regierungsentwurf zum download: Regierungsentwurf_OGAW_V-UmsG_23.09.2015
Für Interessierte haben wir einen technischen Dokumentenvergleich zwischen dem Referentenentwurf und der aktuellen Regierungsfassung durchgeführt (ohne Gewähr auf Vollständigkeit): Änderungen Referenten- und Gesetzentwurf KAGB
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.